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Krankenfahrten Wetteraukreis in Bad Nauheim

Taxi ES Wetterau

Krankenfahrt Bad Nauiheim,taxiKrankenfahrten Bad Nauheim  Krankenfahrt Bad Nauheim mit uns ( Taxi ES Wetterau ) Wir bringen Sie sicher, schnell und zuverlässig, mit gepflegten und sauberen Fahrzeugen, Abholung oder Hin- Rückfahrt wohin Sie möchten.

Hier bieten wir natürlich auch Fahrten  zu vorab festgelegten Tarifen.Kosten übernimmt die Krankenkasse nur für verordnete Leistungen. Bis zur persönlichen Belastungs-Grenze sind Zuzahlungen vom Patienten zu tragen. Fahrkosten Krankenfahrten Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten zu zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen (z. B. Dialyse), wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder PKW aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Fahrt muss vorab genehmigt werden.  Die Zuzahlung beträgt jeweils zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Fahrt. Arznei- und Verbandmittel Heilmittel (zum Beispiel Massagen oder Krankengymnastik) 
Hilfsmittel häusliche Krankenpflege 

Haushaltshilfe Soziotherapie stationäre Behandlung im Krankenhaus stationäre Vorsorge

- und Rehabilitationsmaßnahmen 
- Chemo oder Strahlenbehandlung
- Dialysebehandlung
- Physiotherapie im Rehazentrum
- Einweisung, Entlassung im Klinikum- Kurierfahrten von Blut /Laborfahrten

Arzt muss Verordnung ausstellen"Wie genau diese Ausnahmen beschaffen sind, ist für viele Patienten nicht leicht zu durchschauen", findet Michaela Schwabe, Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Berlin. Eine einfache Regel aber sei: Nicht einfach drauflosfahren! Damit die Kasse die Kosten übernimmt, muss der Arzt zuvor eine Verordnung ausstellen. "Er muss bestätigen, dass die Behandlung medizinisch notwendig und eine Taxifahrt aus medizinischen Gründen erforderlich ist", sagt die UPD-Expertin. "Wer eine soziale Angststörung hat", schildert sie ein Beispiel, "dem ist eine Fahrt im Bus nicht zuzumuten."Drei Fälle, in denen die Verordnung einer Taxifahrt möglich ist, nennt der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Kliniken und Krankenkassen in seiner "Krankentransport-Richtlinie": die Fahrt zur Behandlung in einer Klinik, zu einer ambulanten Operation oder zu einer vor- oder nachstationären Therapie – sofern dadurch ein Klinikaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Der Arzt darf jedoch kein Rezept ausstellen, wenn der Patient eine Klinik oder einen Arzt aufsucht, um Termine abzustimmen, Befunde zu erfragen oder ein Medikament oder Hilfsmittel abzuholen.Daneben kann die Krankenkasse die Taxifahrten zu einer Behandlung mit vielen Terminen übernehmen, wenn "eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist", so die Richtlinie. Als Beispiele führt sie die Chemo- oder Strahlentherapie bei Krebspatienten sowie die Dialyse auf. Wichtig: In diesen Fällen genügt das ärztliche Rezept nicht, es ist zudem eine vorherige Genehmigung der Kasse erforderlich. 


Unser Dienstleistungen
Personenbeförderung
Krankenfahrt / Chemo
Dialysefahrten / Reha
Abrechnung mit der Krankenkasse
Flughafenstransfer
Limo oder Großraumtaxi
Schülerfahrten
Fernfahrten
Kurierdienste / Taxi-Service
EC-Card / Bezahlung
2 Kindersitze
6 Person Fahrzeug
Firmen Abrechnung

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